Alarm- und Einsatzplan Kritische Infrastruktur
Was im Normalbetrieb den Alltag und die Bewältigung von Aufgaben aller Art erleichtert und effektiviert oder in manchen Bereichen gar die Wahrnehmung von diesen überflüssig macht, kann jedoch beim Ausfall dieser Technologie zu massiven Störungen und Ausfällen führen.
Je komplexer Prozesse sind, umso stärker reagieren diese auf Störungen.
Die Rückfallebenen für den Ausfall bestimmter Schlüsseltechnologien, rücken jedoch im Bewusstsein vieler Menschen immer stärker in den Hintergrund. Viele kennen es nur noch sich eben auf die Annehmlichkeiten, welche die moderne Infrastruktur- und Kommunikationstechnik bietet, zu verlassen.
Beim Ausfall entsprechender Infrastrukturtechnologie muss ein Großteil der Bevölkerung feststellen, dass sie für diesen Fall keine hinreichende Versorge getroffen haben, sei es in planerischer oder materieller Hinsicht.
Aufgrund der Tatsache, dass sich viele Verantwortliche und Bürger mit dieser Fragestellung nicht beschäftigen, stellt sich im Ereignisfall auch zunächst eine stark ausgeprägte Hilflosigkeit ein.
Die Kommune steht in der Pflicht in einem gewissen Umfang die Versorgung der Bevölkerung und entsprechender Einrichtungen auch bei Störungen und dem Ausfall einzelner Elemente der Infrastruktur zu gewährleisten.
Davon unberührt bleibt die Pflicht von Unternehmen und Betreiber von Sonderobjekten im mitunter gesetzlich geforderten Rahmen eigene Notfallpläne zu erstellen und Maßnahmen vorzubereiten. Ebenso muss im größeren Maße die Sensibilität und in letzter Konsequenz die Resilienz der Bevölkerung für solche Ereignisse gestärkt werden.
Die Kommune nimmt mit der Aufstellung des Alarm- und Einsatzplanes „Kritische Infrastruktur“ (KRITIS) ihre Verantwortung auf kommunaler Ebene im Rahmen des Gesamtkonzeptes des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes war.
Auch wenn die organisatorische Zuständigkeit für diese Aufgaben bei Land und Bund liegen, so steht die Verbandsgemeinde unterhalb der Schwelle der Katastrophe in der Pflicht geeignete präventive und reaktive Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus müssen auch Maßnahmen übergeordneter Ebenen auf denen der kommunalen Ebene Aufbauen und diese in das Gesamtsystem integrieren.
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